Rechtliches

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Gasthof Ziegelhütte GmbH, Lohrer Str. 30 (Weiler Ziegelhütte), 63639 Flörsbachtal

Vertreten durch:

Geschäftsführer: Alfred Tolksdorf, Hannah Schipper

Kontakt:

Telefon: +49 (0) 6057 918944
E-Mail: info@ferienpark-ziegelhuette.de

Registereintrag:

Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: Amtsgericht Hanau
Registernummer: HRB 12492

Umsatzsteuer:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 181339707

Streitschlichtung

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Geschäftsbedingungen für Buchungen – AGB’s der Ziegelhütte GmbH

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Ferienhausbuchungen, die zwischen der Ziegelhütte GmbH mit Kunden abgeschlossen werden.

§ 2 Buchung/ Buchungsbestätigung

Die Vereinbarung von bestellten Ferienhäusern in von Form einer Buchung ist für beide Vertragspartner bindend. Die Häuser Nr. 1-11 können mit je bis zu fünf Personen (einschließlich Kindern) genutzt werden, das Haus Nr. 12 mit bis zu 10 Personen (einschließlich Kindern). Weitere Personen sind unzulässig. Besuch, der die Maximalbelegung an zulässigen Personen übesteigt, ist ebenfalls nicht gestattet.

Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald der Gast durch die Ziegelhütte GmbH eine verbindliche Buchungsbestätigung (auch telefonisch) erhält.
Die Leistungserbringung erfolgt nur auf Grundlage der vorliegenden AGB. Eine AGB des Kunden wird nicht anerkannt. Eine Unter- und Weitervermietung an Dritte bedarf der schriftlichen Einwilligung der Ziegelhütte GmbH. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Ziegelhütte GmbH gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Die Ziegelhütte GmbH kann von dem Kunden oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
Es besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Übernachtungs-Dienstleistung in einem bestimmten Ferienhaus.

§ 3 Zahlungsbedingungen

Der Preis der Übernachtungsdienstleistung ist durch den Gast spätestens am Anreisetag zu bezahlen.

Gültige Zahlungsmittel sind Bargeld, EC-Karten und Vorauszahlungen.

Die Kosten der Zahlung trägt der Kunde. Banküberweisungsgebühren sind vollständig vom Mieter zu zahlen, d.h. dem Bankkonto der Ziegelhütte GmbH ist der volle Rechnungsbetrag spesenfrei gutzuschreiben. Die Abgabe von Dienstleistungen auf später zu bezahlende Rechnung ist nicht möglich.

Es gelten die Preise, die auf der Homepage der Ziegelhütte GmbH veröffentlicht sind. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis durch den Vermieter (Ziegelhütte GmbH) angemessen angehoben werden. Beträgt die an sich zulässige Preiserhöhung mehr als fünf Prozent des Reisepreises, kann der Mieter kostenfrei vom Reisevertrag zurücktreten. Den Rücktritt muss der Mieter unverzüglich gegenüber der Ziegelhütte GmbH erklären.

§ 4 An- und Abreise

Soweit keine andere Vereinbarung besteht, ist der Zimmerbezug am Anreisetag ab 15:00 Uhr möglich. Die Hausrückgabe hat bis spätestens 10:30 Uhr am Abreisetag zu erfolgen.

Eine spätere Abreise muss im Vorhinein mit der Ziegelhütte GmbH abgeklärt werden. Bei Genehmigung eines längeren Aufenthaltes erfolgt ein Aufpreis. Bei ungenehmigter Verlängerung hat der Gast immer den vollen Übernachtungspreis zu zahlen. Hinzu kommen Kosten, die sich zusätzlich (ggf. aus Umbuchungen von Gästen in ein anderes Zimmer/Hotel) ergeben können.

Reservierte Häuser, die nicht bis spätestens 19:00 Uhr des Anreisetages bezogen werden, können durch die Ziegelhütte GmbH anderweitig vermietet werden. Dies gilt nicht, sofern ausdrücklich eine spätere Anreise vereinbart wurde.

Die entsprechende Hausnummer wird mit der Buchungsbestätigung bekannt gegeben. Aus buchungstechnischen Gründen kann in seltenen Fällen die Verlegung in ein gleichwertiges Haus erforderlich sein.

§ 5 Rücktritt durch den Mieter

Der Mieter hat die Möglichkeit das bereits gebuchte Ferienhaus bis zu 6 Wochen vor Reiseantritt kostenfrei zu stornieren.

Bei einer Stornierung, die spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt erfolgt, werden 50% des Gesamtreisepreises fällig.

Tritt der Gast später als 4 Wochen vom vereinbarten Vertrag zurück, besteht eine Schadensersatzpflicht des Mieters in Höhe von 100% des Gesamtreisepreises.

Gründe der Stornierung sind unerheblich. Die Ziegelhütte GmbH ist gehalten, nicht in Anspruch genommene Unterkünfte nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Es wird empfohlen, sich gegen das mit einem Rücktritt verbundene Kostenrisiko durch den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung abzusichern, dies gilt auch für den Krankheitsfall und/oder Quarantäne- bzw. Isolationsfall.

§ 6 Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter

Wenn die Bereitstellung des Ferienhauses aus, für den Vermieter, nicht vertretbaren Gründen undurchführbar ist, z.B. Unbewohnbarkeit durch größere Schäden etc. wird dieser versuchen in diesem Fall ein Ersatzobjekt anzubieten. Ist dieses nicht möglich oder findet das Ersatzobjekt nicht die Zustimmung des Mieters, wird der an die Ziegelhütte GmbH gezahlte Buchungsbetrag zurückerstattet. Ein weitergehender Ersatzanspruch bzw. Entschädigung ist ausgeschlossen.

§ 7 Außerordentliches Kündigungsrecht

Randalierende Gäste, die gegen die Grundpflichten / Hausordnung verstoßen, z. B. andere Gäste belästigen, Lärm machen o.Ä. haben Ihr Gastrecht verwirkt. Sollte eine Ermahnung nicht fruchten, kann eine Zwangsräumung erfolgen. Im Falle der Zwangsräumung, wird der gebuchte Gesamtreisepreis fällig.

§ 8 Änderungen der Leistungen

Die Bilder auf der Homepage sind ohne Gewähr. Änderungen von Einrichtung und Ausstattung der Häuser bleiben vorbehalten und begründen keine Ansprüche des Mieters. Sie sind jedoch grundsätzlich den beispielhaft Angegebenen gleichwertig.

§ 9 Haftung

Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für den Mieter oder mitreisende Personen für eventuelle Unfälle im Haus oder auf dem Grundstück, sowie für von denen in das Ferienhaus eingebrachte Gut.

Sollten Gegenstände aus dem zur Verfügung gestellten Ferienhaus stark verunreinigt werden, verschwinden oder mutwillig zerstört werden, werden diese Gegenstände dem Gast mit ggf. Sonderreinigung zum Wiederbeschaffungswert, zzgl. Versandkosten plus 20% Aufwandsentschädigung in Rechnung gestellt.

Das gleiche gilt für Eigentum der Ziegelhütte GmbH in den für die Gäste vorgehaltenen Bereichen.

In schweren Fällen wird in jedem Fall Anzeige erstattet.

§ 10 Hausordnung

Es gilt die im Ferienhaus ausliegende Hausordnung. Bei Verstoß gegen die Hausordnung kann eine Abmahnung ausgesprochen werden. Kommt es wiederholt zu Verstößen, kann eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden. Im Falle einer Kündigung wird der gesamte Reisepreis fällig.

Es herrscht in allen Ferienhäusern absolutes Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlung wird dem Gast die Zimmerreinigung und eine Renovierungspauschale in Höhe von 350,- € in Rechnung gestellt.

Es ist immer auf Zimmerlautstärke zu achten. Feiern und laute Musik sind nicht erlaubt.

§ 11 Mitnahme von Haustieren

Die Mitnahme von Haustieren bedarf der vorherigen Genehmigung seitens der Ziegelhütte GmbH. Im Ferienhaus für Zehn Personen, sowie in den Ferienhäusern für Zwei Personen sind Haustiere nicht erlaubt.

Der Besitzer eines Tieres hat dafür Sorge zu tragen, dass das Tier nicht unbeaufsichtigt ist. Es muss gewährleistet sein, dass die Tiere keinen Lärm verursachen. Ebenso haftet der Tierhalter für Sach- und Personenschäden, die möglicherweise durch das Tier entstehen. Es gilt auf dem gesamten Gelände der Ziegelhütte GmbH Leinenpflicht für Hunde.

Zudem wird eine Sonderreinigungspauschale in Höhe von 15,00€ pro Tag und Haustier in Rechnung gestellt.

§ 12 Haftung für technische Störungen

Der Vermieter haftet nicht für vorübergehende Ausfälle oder Störungen an technischen oder elektronischen Einrichtungen des Ferienhauses, sofern diese nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Vermieters verursacht wurden und außerhalb seines unmittelbaren Einflussbereichs liegen.

Der Vermieter ist bemüht, auftretende Störungen oder Schäden unverzüglich zu beheben oder beheben zu lassen. Ein Anspruch auf Schadensersatz, Mietminderung oder Ersatzleistungen seitens des Mieters besteht in diesen Fällen nicht.

§ 13 Nutzung von WLAN

Gestattung der unentgeltlichen Mitbenutzung
Der Ferienpark Ziegelhütte GmbH betreibt einen Internetzugang über
WLAN. Er gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Die Mitbenutzung wird als unentgeltliche Serviceleistung des Hotels gewährt und ist jederzeit widerruflich.

Der Nutzer hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.
Der Inhaber ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Nutzers ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken
oder auszuschließen. Der Inhaber behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende,
pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

Zugangsdaten
Der Nutzer erhält an der Rezeption eine temporäre Kennung mit Passwort zur persönlichen Nutzung des WLANs. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Nutzer den entsprechenden Erhalt.
Sämtliche Zugangsdaten (Benutzername sowie Passwort) sind nur zum persönlichen Gebrauch des Nutzers bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Nutzer verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Inhaber hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

Hinweise, Gefahren der WLAN-Nutzung
Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr unverschlüsselt erfolgt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden.
Das WLAN ermöglicht nur den Zugang zum Internet. Die abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch den Inhaber, insbesondere nicht daraufhin, ob sie Schadsoftware enthalten. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Nutzers.
Der Inhaber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangt.

Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Nutzer selbst verantwortlich.

Der Nutzer ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
• das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen
• keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen
• die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten
• keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten
• das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

Der Nutzer stellt den Inhaber von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Nutzer und / oder auf einem Verstoß gegen vorliegenden Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen.
Erkennt der Nutzer oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Inhaber auf diesen Umstand hin.

Dokumentation der Nutzung
Die Logdaten werden protokolliert und gespeichert. Eine Löschung der Logdaten erfolgt entsprechend nach den Maßgaben des Telekommunikationsgesetztes (TKG).

§ 14 Sonstiges

Liegengebliebene Gegenstände werden nur auf Nachfrage und Kostenerstattung nachgesandt. Die Ziegelhütte GmbH verpflichtet sich zu einer Aufbewahrung von 4 Wochen. Nach dieser Zeit werden die Gegenstände, sofern sichtlicher Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.

§ 15 Nebenabreden / Schriftformerfordernis

Änderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf die Schriftformerfordernis.

§ 16 Gerichtsstand und Salvatorische Klausel

Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Gelnhausen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts-bedingungen unwirksam, nichtig sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Alle hier aufgeführten Bedingungen (AGB) gelten mit der Buchung als anerkannt!

Obertshausen, im Mai 2018